M-Drei

Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung für Meisterplaner 2025

1. Vertragsgegenstand

Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzungsrechte des Computerprogramms „Meisterplaner 2025“ (nachfolgend „Software“ genannt), das von der M-Drei GmbH (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) entwickelt und vertrieben wird.

2. Nutzungsrecht

2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die vereinbarte Anzahl von Arbeitsplätzen.

2.2 Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und Nutzung der Software auf den Computersystemen des Lizenznehmers entsprechend dem vereinbarten Lizenzumfang.

2.3 Die Lizenz ist auf die im Lizenzvertrag angegebenen Nutzer bzw. Arbeitsplätze beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Lizenzierung.

3. Lizenzaktivierung

3.1 Die Software ist durch einen Lizenzschlüssel geschützt, der vom Lizenzgeber nach Abschluss des Lizenzvertrages freigegeben wird.

3.2 Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Urheberrecht

4.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, insbesondere das Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu.

4.2 Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

  • die Software zu vervielfältigen, außer für Sicherungszwecke
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen
  • die Software öffentlich zugänglich zu machen
  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den Funktionen entspricht, die in der Produktbeschreibung angegeben sind.

5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Software.

5.3 Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

6. Dauer des Vertrages

6.1 Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit gewährt, sofern nicht anders vereinbart.

6.2 Der Lizenzgeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer.

7. Datenschutz

7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Lizenznehmers erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.

7.2 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Lizenzgebers.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand: April 2025 M-Drei GmbH

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